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Allgemeine Bedingungen (AGB)
Für die Vermittlung von Reisen durch die Arabella Reisen & Touristik
GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das
Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und der Arabella Reisen &
Touristik GmbH. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675
BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen
Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter
etc.)ist die Arabella Reisen & Touristik GmbH ausschließlich als
Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen
Leistungsträgers.
In den Ausnahmefällen, in denen die Arabella Reisen & Touristik GmbH
eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführt, regelt sich
das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und der Arabella Reisen &
Touristik GmbH nach der Nummer VII. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie den §§ 651 a) ff. BGB.
Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen
Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und
Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die
Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Abschluss des Vermittlungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Arabella Reisen & Touristik GmbH
den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über
elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer,
für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch die
Arabella Reisen & Touristik GmbH beim jeweiligen Leistungsträger
zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht
der Anmelder der Arabella Reisen & Touristik GmbH ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden
des Buchungsauftrages. Die Arabella Reisen & Touristik GmbH behält sich
die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung
an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung der Arabella Reisen &
Touristik GmbH für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der
Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen
schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies
nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.
Bezahlung/Lieferung
1. Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert
werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
2.Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
3.Die Zahlung kann per Kreditkarte, Überweisung, Bankeinzug, Scheck oder
Barzahlung erfolgen. Bei Kreditkartenzahlung per Internet verschlüsselt
die von uns verwendete SSL-Technologie Ihre gesamten persönlichen Daten
wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse.
Diese Informationen können so bei der Übertragung im Internet nicht von
Unbefugten gelesen werden. Bei der Verschlüsselung werden die von Ihnen
eingegebenen Zeichen in einen Code verwandelt, der sicher im Internet
übertragen werden kann.
4.Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Die
Arabella Reisen & Touristik GmbH akzeptiert insoweit nur:
- Barzahlung in den Geschäftsräumen oder
- Bareinzahlung zu Gunsten des dem Anmeldenden mitgeteilten Kontos der
Arabella Reisen & Touristik GmbH unter Zusendung der Bareinzahlungskopie
per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder
- telegrafische Banküberweisung/Postanweisung oder
- Zahlung mit bankbestätigtem Scheck.
5. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann die
Travel24.com die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden
kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den
Regelungen unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Die Arabella Reisen & Touristik GmbH behält sich vor, die
Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am
Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu
25,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren
berechnet werden.
7. Die Arabella Reisen & Touristik GmbH erfüllt ihre
Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der
Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen
der Arabella Reisen & Touristik GmbH. Werden die Dokumente von der
Arabella Reisen & Touristik GmbH an den Besteller zum Versand gebracht,
so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn
die Arabella Reisen & Touristik GmbH die Kosten der Versendung selbst
trägt.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom
Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Dem Kunden
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Arabella
Reisen & Touristik GmbH ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen
Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei der
Arabella Reisen & Touristik GmbH vereinnahmten Stornogebühren von dem
Anmelder ersetzt zu verlangen. Zusätzlich berechnet die Arabella Reisen
& Touristik GmbH für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:
a) Vermittlung von Linienflügen
aa) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 25,00 EUR
bb) Vermittlung zu Sondertarifen
- vor Flugscheinausstellung: 25,00 EUR
- nach Flugscheinausstellung: 80,00 EUR
cc) Vermittlung von Charterflügen: 25,00 EUR
b) anderen Leistungen
aa) Hotels
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Hotel/Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Hotel/Buchung plus Preis für
eine Übernachtung
- bei Nichtantritt der Leistung: 100 % des Preises für Hotel/Buchung
bb) Mietwagen
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 40,00 EUR pro Buchung
c) Eigenveranstaltungen
bei Reisen, die von der Arabella Reisen & Touristik GmbH selbst
veranstaltet werden, kann die Arabella Reisen & Touristik GmbH
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Unser pauschalierter
Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person
- bis 31 Tage vor Reisebeginn: 150,00 EUR
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25 % des vereinbarten Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des vereinbarten Reisepreises
- 6 Tage vor Reisebeginn: 80 % des vereinbarten Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise: 100 % des vereinbarten Reisepreises.
2. Umbuchungen
Die Arabella Reisen & Touristik GmbH behält sich vor, dem Kunden alle
der Arabella Reisen & Touristik GmbH bei einer Umbuchung von anderer
Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
bis zu 25,00 EUR pro Person in Rechnung zu stellen.
3. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen
Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten. Der Nachweis eines
geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden/Reisenden vorbehalten. Der
Arabella Reisen & Touristik GmbH bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
Leistungs- und Preisänderung
Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung
von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit
Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von
Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer
Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel
der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen
luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso
andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der
Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt,
kostenfrei von dem mit der Arabella Reisen & Touristik GmbH
geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch
kein Ersatzanspruch gegen die Arabella Reisen & Touristik GmbH für in
diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich
bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge
zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils
gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte
Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung
zur Folge haben, wird diese von der Arabella Reisen & Touristik GmbH an
den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des
ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die
Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.
Haftung
Die Arabella Reisen & Touristik GmbH haftet dem Anmeldenden gegenüber
für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten
eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem
jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der
Arabella Reisen & Touristik GmbH bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine
Haftung der Arabella Reisen & Touristik GmbH für die von den jeweiligen
Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht.
Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist die Arabella Reisen
& Touristik GmbH ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im
Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Die Arabella Reisen &
Touristik GmbH haftet nur in den unter der Nummer VII. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als
Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) ff. BGB. Die Arabella Reisen &
Touristik GmbH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer
Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen
und ohne Gewähr.
Haftung bei Reisevertrag
Abweichend von der Nummer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
haftet die Arabella Reisen & Touristik GmbH in den Fällen, in denen sie
als Reiseveranstalter gilt.
1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen
4. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen
gegenüber der Ausschreibung.
Die Arabella Reisen & Touristik GmbH haftet nicht für leichte
Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen
ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im
Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der
Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen
Leistungsort. Eine Haftung der Arabella Reisen & Touristik GmbH bleibt
ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der
Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von der Arabella Reisen &
Touristik GmbH nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden
Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von dem Reisenden und der Arabella Reisen &
Touristik GmbH je hälftig zu tragen. Eine Haftung bleibt auch dann
ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann,
die Arabella Reisen & Touristik GmbH aber in der Lage ist, eine Leistung
gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt
wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung
verlangen, wenn:
a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar
ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder die Arabella Reisen & Touristik
GmbH noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu
verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.
Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des
Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und
ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht
zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den
Anspruch auf Rückführung. Er schuldet der Arabella Reisen & Touristik
GmbH dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich
wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder
Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung
liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die die Arabella Reisen &
Touristik GmbH zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten
Reise vorliegt.
Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer
Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende
der Reise bei der Arabella Reisen & Touristik GmbH geltend zu machen.
Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und
ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und
Visabestimmungen selbst verantwortlich.
Gültig ab 17.7.2006) Eu-Verordnung Nr. 2111/2005
Arabella Reisen informiert die Kunden über die Airline, welche den Flug
durchführt. Steht die Airline bei der Buchung noch nicht fest, dann wird
Arabella Reisen den Kunden sofort benachrichtigen, wenn bei Arabella
Reisen die Information vorliegt - spätenstens beim Borarding. Diese
Aufklärungspflicht gilt für Arabella Reisen nicht, wenn Arabella Reisen
seitens des Reiseveranstalters oder der Airline keine genauen
Informationen erhält.
Die gemeinschaftliche Liste der Europäischen Union über unsichere
Airlines (schwarze Liste) ist im Internet unter www.arabellareisen.de
einsehbar. Auch kann sie im Reisebüro eingesehen werden.
Die Arabella Reisen & Touristik GmbH ist bemüht, den Kunden über
wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine
Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die Arabella Reisen &
Touristik GmbH nicht.
Die Arabella Reisen & Touristik GmbH haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende die Arabella
Reisen & Touristik GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass die Arabella Reisen & Touristik GmbH die Verzögerung zu vertreten
hat.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den
Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den
Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die
Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
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