Einreise

bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Konsulat, es wird für die hier aufgeführten Bestimmungen keine Garantie übernommen !

Einreisebestimmungen:

(Bearbeitet am 25.02.2005)

Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis und ein Visum erforderlich, welches von den Vertretungen Indiens (Botschaften und Konsulate) ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren, die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im Visum vermerkt ist. Für nichtdeutsche Staatsangehörige ist die Einreise mit einem Reisedokument möglich, sofern sie ein gültiges Visum besitzen. Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen Indiens erhältlich. Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums.

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Hinweise zu vorgeschriebenen Impfungen:
Bei Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Land mit Gelbfiebervorkommen (Lateinamerika, Afrika) ist eine Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Kinder unter einem Jahr

 

Wichtige Adressen:

Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
Embassy of the Federal Republic of Germany
No. 6/50G,Shanti Path, Chanakyapuri,
New Delhi 110021 / Indien
Tel: +91 / 11 / 6 87 18 31 (bis -37)      Fax: +91 / 11 / 6 87 31 17
e-mail: germany@vsnl.com
Internet:
http://www.germanembassy-india.org

Botschaft der Republik Indien:
Tiergartenstraße 17
10785 Berlin
Tel.: 030-25 79 5-0      Fax: 030-25 79 5-102
e-mail: 106071.2115@compuserve.de      oder     106373.3643@compuserve.de
Internet:
http://www.indianembassy.de

Vertretung von Österreich in Indien:
Embassy of Austria
EP-13 Chandergupta Marg
Chanakyapuri
New Delhi 110 021 / Indien
Tel.: +91/11 / 26 88 -90 50 (-90 49, -90 39)       Fax: +91 / 11 / 6 88 69 29
e-mail: new-delhi-ob@bmaa.gv.at
    
Vertretungen der Schweiz in Indien:
Embassy of Switzerland
Nyaya Marg, Chanakyapuri
New Delhi 110 021, Indien
Postanschrift: P.O. Box 392, New Delhi 110 001/Indien
Tel: +91 / 11 / 26 87 83 72     Fax: +91 / 11 / 26 87 30 93
e-mail:  vertretung@ndh.rep.admin.ch
Internet:
http://www.eda.admin.ch/newdelhi

Indisches Fremdenverkehrsamt:
Baseler Straße 48
60329  Frankfurt / Main
Tel.: 069 / 2 42 94 90     Fax: 069 / 24 29 49 77
e-mail: info@india-tourism.com
Internet:
http://India-Tourism.de/deutsch/index.html