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Einreisebestimmungen:
(Bearbeitet am 25.02.2005)
Für Reisen nach Indien ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger
Reisepass bzw. ein mit Lichtbild versehener Kinderausweis und ein Visum
erforderlich, welches von den Vertretungen Indiens (Botschaften und
Konsulate) ausgestellt wird. Die Einreise von Kindern bis zu 16 Jahren,
die im Pass der Eltern eingetragen sind, ist möglich, sofern dies im
Visum vermerkt ist. Für nichtdeutsche Staatsangehörige ist die Einreise
mit einem Reisedokument möglich, sofern sie ein gültiges Visum besitzen.
Die Einreise mit einem Personalausweis oder Pass ohne Visum ist nicht
möglich. Das Visum kann nicht an der Grenze oder am Flughafen beantragt
werden. Das Antragsformular ist gegen Rückporto bei den Vertretungen
Indiens erhältlich. Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von
6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei
mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise
muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und
berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des
Visums.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das
zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO)
erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte
Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6
Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners'
Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office,
welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss.
Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Tax
Clearance vor der Abreise notwendig.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen,
müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Hinweise zu vorgeschriebenen Impfungen:
Bei Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Land mit Gelbfiebervorkommen (Lateinamerika,
Afrika) ist eine Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Dies gilt
nicht für Kinder unter einem Jahr
Wichtige Adressen:
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland:
Embassy of the Federal Republic of Germany
No. 6/50G,Shanti Path, Chanakyapuri,
New Delhi 110021 / Indien
Tel: +91 / 11 / 6 87 18 31 (bis -37) Fax: +91 / 11 / 6 87 31 17
e-mail: germany@vsnl.com
Internet:
http://www.germanembassy-india.org
Botschaft der Republik Indien:
Tiergartenstraße 17
10785 Berlin
Tel.: 030-25 79 5-0 Fax: 030-25 79 5-102
e-mail: 106071.2115@compuserve.de oder 106373.3643@compuserve.de
Internet:
http://www.indianembassy.de
Vertretung von Österreich in Indien:
Embassy of Austria
EP-13 Chandergupta Marg
Chanakyapuri
New Delhi 110 021 / Indien
Tel.: +91/11 / 26 88 -90 50 (-90 49, -90 39) Fax: +91 / 11 / 6 88
69 29
e-mail: new-delhi-ob@bmaa.gv.at
Vertretungen der Schweiz in Indien:
Embassy of Switzerland
Nyaya Marg, Chanakyapuri
New Delhi 110 021, Indien
Postanschrift: P.O. Box 392, New Delhi 110 001/Indien
Tel: +91 / 11 / 26 87 83 72 Fax: +91 / 11 / 26 87 30 93
e-mail: vertretung@ndh.rep.admin.ch
Internet:
http://www.eda.admin.ch/newdelhi
Indisches Fremdenverkehrsamt:
Baseler Straße 48
60329 Frankfurt / Main
Tel.: 069 / 2 42 94 90 Fax: 069 / 24 29 49 77
e-mail: info@india-tourism.com
Internet:
http://India-Tourism.de/deutsch/index.html
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